FAQ

Betriebskosten

Der Betriebskostenbegriff ist in der Betriebskostenverordnung wie folgt definiert: Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Die Betriebskosten sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt, die seit 01.01.2004 in Kraft getreten ist. Zu den Betriebskosten gehören nicht die beim Eigentümer angefallenen Verwaltungskosten (wie z.B. Prüfungen, Jahresabschlusskosten, Kosten für die Verwaltungsarbeit). Auch gehören die Kosten nicht in die Betriebskostenabrechnung, die entstanden sind, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen. Siehe auch „Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten

So finden Sie uns

Klicken Sie auf OK, um den Inhalt von Google Maps nachzuladen. Es wird eine Verbindung zum Google Maps Server hergestellt, weitere Informationen zu den von Google Maps erhobenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mehr erfahren

Karte laden