Darf ich bauliche Veränderungen oder Einbauten vornehmen?

Wenn Sie bauliche Veränderungen, z.B. behindertengerechte Umbauten in Ihrer Wohnung, planen, beraten wir Sie gern. Damit jedoch die Sicherheit von Haus und Bewohnern nicht gefährdet ist, brauchen Sie dafür grundsätzlich die Genehmigung der Genossenschaft. Diese beantragen Sie bitte schriftlich, indem Sie uns genau schildern, welche Maßnahmen Sie planen. Außerdem können Ihnen unsere Mitarbeiter zuverlässige Handwerkerfirmen benennen und informieren Sie, ob neben unserer Zustimmung auch weitere behördliche Genehmigungen notwendig sind. Bei aufwändigen Umbauten müssen wir darüber hinaus eine Sicherheitsleistung verlangen, denn zum Auszug kann die Rückwandlung in den ursprünglichen Zustand erforderlich werden. Schützen Sie sich am besten vor kostspieligen Überraschungen – und besprechen Sie Ihre Pläne mit uns.

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