Wenn Sie in eine Wohnung ziehen wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde (Sozialwohnung), so müssen Sie einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Damit können Sie sich selbst an eine Vermieterin, einen Vermieter, eine Wohnungsgenossenschaft oder eine Wohnungsbaugesellschaft wenden.
Sozialwohnungen sind für Wohnungssuchende bestimmt, deren Gesamteinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze, die nach der Zahl der haushaltsangehörigen Familienmitglieder gestaffelt ist, nicht übersteigt. Wollen Sie eine öffentlich geförderte Wohnung in Köln anmieten, müssen Sie vorher die Stadt Köln kontaktieren. (www.stadt-koeln.de/wohnungsberechtigungsschein)
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