Unser FAQ-Bereich soll Ihnen bei der Suche nach Antworten auf Ihre Fragen behilflich sein. Hier erhalten Sie einen Überblick zu häufig vorkommenden Fragen.
Für den Fall, dass es in Ihrer Wohnung zu einer Störung oder gar einem Notfall kommt, ist grundsätzlich zunächst Ihr zuständiger Hauswart bzw. unsere Geschäftsstelle zu verständigen. Sollten Hauswart und die Geschäftsstelle auf keinem Wege für Sie erreichbar sein, gilt es gewissenhaft abzuwägen, ob ein Notdienst verständigt werden muss oder ob Sie bis zum nächsten Arbeitstag abwarten können.
Hier haben wir ein paar Beispiele für eine gewissenhafte Abwägung aufgelistet:
Mit einem Klick auf den folgenden Link können Sie zum einen jederzeit eine Reparaturmeldung an unsere Geschäftsstelle senden. Zum anderen haben Sie die Möglichkeit in der Notdienstliste die Rufnummern unserer Geschäftspartner für den Notfall, bitte wirklich nur für den Notfall, abzufragen.
Wir möchten Haushalten mit geringem Einkommen oberhalb der Grundsicherung darüber informieren, wie sie ihre Wohnkosten durch das Wohngeld senken können.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten und sichert ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen. Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Hier finden Sie den Link zur Wohngeldreform 2023.
Um uns einen Schaden an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung zu melden, können Sie uns telefonisch unter 0221-998787-0 erreichen. Wir werden die Reparatur schnellstmöglich veranlassen bzw. mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Benutzen Sie auch gerne unsere Schadensmeldung online mit folgendem Link.
Unsere Übersicht der Formulare soll ihnen eine Zusammenfassung aller vorhandenen Formulare geben.
Wenn Ihre Wohnung über eine Gastherme verfügt, können Sie diese mit leichten Handgriffen selber einstellen und optimieren. Dies betrifft sowohl die Einstellung der Therme im allgemeinen, des Thermostatventils als auch die Kontrolle des Heizungswasserdrucks. Mehr Informationen finden Sie auf den betreffenden Formularen.
Die Häuser der Kölner Wohnungsgenossenschaft sind an ein Breitbandkabelnetz, angeschlossen. Empfangsstörungen dürfen nur durch den Störungsdienst der NetCologne GmbH, Telefon: 0221-2222800 behoben werden. Vor einer Störmeldung informieren Sie sich bitte, ob auch bei anderen Mietern des Hauses Empfangsstörungen vorliegen.
Beim Anschluss Ihrer Empfangsgeräte achten Sie bitte darauf, ausschließlich Empfängeranschlusskabel mit genormten Eurosteckern und einem Mindestabschirmmaß von 75 dB zu verwenden. Für Schäden oder Störungen aufgrund einer Verwendung anderer oder schadhafter Kabel haften Sie als Mieter.
Änderungen an der vorhandenen Breitbandkabelanlage dürfen nur von der NetCologne GmbH vorgenommen werden.
Wichtiger Hinweis zu Ihrer Fernsehversorgung:
100% digital – NetCologne stellt zum 30. Januar 2019 das TV-Signal um
Zusammenstellung und Informationen (hier als pdf-Datei)
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