Service

Schadensmeldung

Wasser / Abwasser / Notdienst

Im Notfall für Sie da

Für den Fall, dass es in Ihrer Wohnung zu einer Störung oder gar einem Notfall kommt, ist grundsätzlich zunächst Ihr zuständiger Hauswart bzw. unsere Geschäftsstelle zu verständigen. Sollten Hauswart und die Geschäftsstelle auf keinem Wege für Sie erreichbar sein, gilt es gewissenhaft abzuwägen, ob ein Notdienst verständigt werden muss oder ob Sie bis zum nächsten Arbeitstag abwarten können.

Hier haben wir ein paar Beispiele für eine gewissenhafte Abwägung aufgelistet:

  • Bei einer defekten Toilettenspülung an einem Wochenende ist es zumutbar, bis Montagmorgen mit Wasser manuell nachzuspülen und dann die Geschäftsstelle anzurufen. Hier ist in der Regel kein Notdienst zu verständigen.
  • Ist die Badewanne verstopft, so sollte der Einfachheit halber zunächst mit einem handelsüblichen und geprüften Rohrreinigungsmittel versucht werden, die Verstopfung zu beseitigen. Funktioniert dies nicht, so sollte die Geschäftsstelle zum nächst möglichen Zeitpunkt verständigt werden. Hier ist in der Regel kein Notdienst zu alarmieren.
  • Sollte gar einmal in Ihrer Wohnung Wasser durch die Wände oder Decke, z. B. aufgrund eines Rohrbruches, laufen, so sollten Sie kurzfristig die zuständige Notdienstfirma aus der unten stehenden Liste anrufen, sofern Sie unsere Geschäftsstelle nicht erreichen. Versuchen Sie bitte als Sofortmaßnahme den vom Schaden betroffenen Strang im Keller abzusperren, sofern dies möglich ist. Dies verhindert mögliche Folgeschäden, von denen Ihr persönliches Eigentum betroffen sein könnte.

Mit einem Klick auf den folgenden Link können Sie zum einen jederzeit eine Reparaturmeldung an unsere Geschäftsstelle senden. Zum anderen haben Sie die Möglichkeit in der Notdienstliste die Rufnummern unserer Geschäftspartner für den Notfall, bitte wirklich nur für den Notfall, abzufragen.

Wohngeld

Wir möchten Haushalten mit geringem Einkommen oberhalb der Grundsicherung darüber informieren, wie sie ihre Wohnkosten durch das Wohngeld senken können.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten und sichert ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen. Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Hier finden Sie den Link zur Wohngeldreform 2023.

Reparaturen

Ihr Reparaturservice

Um uns einen Schaden an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung zu melden, können Sie uns telefonisch unter 0221-998787-0 erreichen. Wir werden die Reparatur schnellstmöglich veranlassen bzw. mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Benutzen Sie auch gerne unsere Schadensmeldung online mit folgendem Link.

Mieterstrom

Wir erweitern unser Angebot für unsere Mitglieder und bieten mit unserer Tochtergesellschaft KWG Energie GmbH jetzt auch grünen Mieterstrom an.

Unser Mieterstrom ist ein Mix aus selbstproduziertem Grünstrom (über Photovoltaikanlagen auf unseren Dachflächen) und zugekauftem Grünstrom.

So garantieren wir einen erheblichen Teil des Strombedarfs in der Wohnanlage durch lokal produzierten sowie grünen Strom abdecken zu können.

Hier finden Sie den Link zum grünen Mieterstrom.

Informationsblatt Schufa - DSVGO

Gastherme

Ihre Heizung-Sanitärausstattung

Wenn Ihre Wohnung über eine Gastherme verfügt, können Sie diese mit leichten Handgriffen selber einstellen und optimieren. Dies betrifft sowohl die Einstellung der Therme im allgemeinen, des Thermostatventils als auch die Kontrolle des Heizungswasserdrucks. Mehr Informationen finden Sie auf den betreffenden Formularen.

Multimedia-Kabelanschluss

 

Änderung der Versorgung Kabelfernsehen zum 31.12.2023

Was ist passiert?

Bislang waren Sie es gewohnt, dass die Versorgung Ihrer Wohnung mit Kabelfernsehen über die Firma NetCologne erfolgt. Die hierdurch entstehenden Kosten haben wir Ihnen gegenüber jährlich über die Nebenkostenabrechnung weitergegeben. Diese Möglichkeit entfällt nun auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen. Wir waren daher gezwungen, den Versorgungsvertrag mit NetCologne mit Wirkung zum 31.12.2023 zu beenden. Die letzte Abrechnung der Kabelfernsehgebühren erhalten Sie von uns für das Jahr 2023 mit der Nebenkostenabrechnung, die Sie ca. Mitte des Jahres 2024 erhalten.

Was bedeutet das konkret für Sie?

Ab dem 01.01.2024 können Sie den Anbieter für Kabelfernsehen frei wählen. Die Versorgung mit Kabelfernsehen über NetCologne über uns entfällt zum 31.12.2023. Wenn Sie weiterhin über den Kabelanschluss Fernsehen empfangen möchten, müssen Sie sich rechtzeitig selbst zum 01.01.2024 um einen entsprechenden Anbieter bemühen und einen sogenannten Einzelvertrag abschließen. Alternativen zum Kabelanschluss sind z.B. der Empfang von DVB-T2 oder über das Internet, also IPTV.

Das Angebot für unsere Mitglieder:

Wir haben allerdings für unsere Mitglieder mit dem bisherigen Versorger NetCologne ein Angebot verhandelt.

Die Firma NetCologne bietet Ihnen die Versorgung mit Kabelfernsehen, so wie Sie es bislang gewohnt sind, zu einem Preis von monatlich 5,00 € an. Es steht Ihnen ausdrücklich frei, das Angebot anzunehmen oder sich selbst um einen Anbieter zu bemühen.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0221 99 87 87 0 oder die Firma NetCologne unter 0221 2222 5522.

Weitere Informationen zum Angebot der Firma NetCologne finden Sie hier.

HÄUFIGE FRAGEN

Unser FAQ-Bereich soll Ihnen bei der Suche nach Antworten auf Ihre Fragen behilflich sein. Hier erhalten Sie einen Überblick zu häufig vorkommenden Fragen.

So finden Sie uns

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