Unsere Häuser sind in mehr als 15 verschiedenen Kölner Stadtteilen angesiedelt. Der Schwerpunkt unseres Wohnungsbestandes liegt im Kölner Norden, hier insbesondere in Weidenpesch in unmittelbare Nähe der Pferderennbahn – in direkter Nähe zu unserer Geschäftsstelle. Weitere Genossenschaftswohnungen in der Innenstadt und in den Stadtteilen Deutz, Heimersdorf, Höhenberg, Longerich, Mauenheim, Merkenich, Mülheim, Niehl, Nippes, Rheinkassel, Roggendorf, Seeberg, Vingst, Weidenpesch und Worringen gehören zu unserem Bestand.
Nach unserer ersten Bautätigkeit (Merheimer Straße 464-476) im Jahre 1921 hat sich unser Bestand wie folgt entwickelt:
Die Idee des „Genossenschaftlichen Wohnens“ ist eine Erfolgsgeschichte in ganz Deutschland. Für unsere Genossenschaft begann sie 1920 in Riehl. Aus der Idee von 27 Wohnungssuchenden wurde ein Zuhause für mehr als 6.000 Kölner.
Eine Wohnungsgenossenschaft ist eine Unternehmensform des Privatrechts, deren besonderer Zweck es ist, ihren Mitgliedern eine genossenschaftliche Wohnung zur Nutzung bereit zu stellen sowie weitere Dienstleistungen rund um das Wohnen zu ermöglichen.
Um eine Genossenschaftswohnung anmieten zu können ist also die Mitgliedschaft in dieser Genossenschaft erforderlich. Bei der Kölner Wohnungsgenossenschaft eG werden Sie Mitglied, in dem Sie sich in einer Beitrittserklärung zur Beteiligung mit 4 Geschäftsanteilen und einem Eintrittsgeld verpflichten. Erst hiernach kann mit der Genossenschaft ein Dauernutzungsvertrag über eine Wohnung abgeschlossen werden.
Unsere Genossenschaft zählt derzeit etwa 4.000 eingetragene Mitglieder. Wenn Sie durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung der Genossenschaft beitreten, sind die gezeichneten Anteile sofort einzubezahlen. Die von der Genossenschaft erwirtschafteten Überschüsse werden nicht als wirtschaftlicher Gewinn betrachtet, sondern fließen zum Einen in die Wohnungsbewirtschaftung zurück und ermöglichen zum Anderen die Dividendenausschüttung an die Mitglieder.
Ein Anteil entspricht derzeit 155,- Euro, bei der Aufnahme als Mitglied ist ein einmaliges Eintrittsgeld von ebenfalls 155,- Euro zu entrichten, welches bei Austritt nicht zurückerstattet wird.
Die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft beträgt 3 Monate zum Schluss eines Geschäftsjahres.
Eine große Anzahl von Mitgliedern wohnt bereits Jahrzehnte in unserer Genossenschaft. Die Treue dieser Mitglieder freut uns besonders.
Derzeit nehmen wir nur noch dann Neumitglieder auf, wenn dies in Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung notwendig wird.
Die Kölner Wohnungsgenossenschaft hat den gesamten Zahlungsverkehr auf das SEPA-Verfahren umgestellt. Das bedeutet, dass alle Angaben zu Bankverbindungen mit den Kennungen IBAN und BIC erfolgen müssen. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie uns eine neue Bankverbindung mitteilen möchten. Die Änderung der Bankverbindung kann nur schriftlich durch Sie erfolgen.
Wenn die Eltern, Verwandte oder Freunde eine Demenz entwickeln, hilfe- und pflegebedürftig werden,
dann stellt sich die Frage nach einer geeigneten Wohnform. Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz…
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Aktuell liegen keine Stellenangebote vor.
Wahlbekanntmachung – Vertreterwahlen 2023
Mit Ablauf der Vertreterversammlung Mitte 2023 endet die Amtszeit der gewählten Vertreter:innen und Ersatzvertreter:innen unserer Genossenschaft. Unser besonderer Dank gilt allen Mitgliedern, die sich bereits teils seit vielen Jahren ehrenamtlich für unsere Genossenschaft einsetzen.
Aus gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen ist daher eine Neuwahl notwendig.
Zur Organisation und Durchführung der Wahl ist gemäß Beschluss der Vertreterversammlung des Jahres 2022 ordnungsgemäß ein Wahlvorstand gebildet worden. Dem Wahlvorstand gehören folgende Mitglieder der Genossenschaft an:
Von der Vertreterversammlung wurden gewählt:
Frau Hannelore Becker-Rodenberg
Frau Ricarda Haselier
Herr Wilfried Meier
Herr Michele Cacciapuoti
Für den Aufsichtsrat: Herr Dr. jur. Klaus Lützenkirchen
Für den Vorstand: Herr Christoph Moossen
Die Wahl findet erstmals in Form der Briefwahl statt.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen Anfang März 2023 zugesandt.
Wir bitten alle Mitglieder, von dem Ihnen zustehenden satzungsgemäßen Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen und sich an der Wahl des obersten Organs unserer Genossenschaft zu beteiligen.