Eine Wohnungsgenossenschaft ist eine Unternehmensform des Privatrechts, deren besonderer Zweck es ist, ihren Mitgliedern eine genossenschaftliche Wohnung zur Nutzung bereit zu stellen sowie weitere Dienstleistungen rund um das Wohnen zu ermöglichen.
Um eine Genossenschaftswohnung anmieten zu können ist also die Mitgliedschaft in dieser Genossenschaft erforderlich. Bei der Kölner Wohnungsgenossenschaft eG werden Sie Mitglied, in dem Sie sich in einer Beitrittserklärung zur Beteiligung mit 4 Geschäftsanteilen und einem Eintrittsgeld verpflichten. Erst hiernach kann mit der Genossenschaft ein Dauernutzungsvertrag über eine Wohnung abgeschlossen werden. Ein Anteil entspricht derzeit 155,- Euro, bei der Aufnahme als Mitglied ist ein einmaliges Eintrittsgeld von ebenfalls 155,- Euro zu entrichten, welches bei Austritt nicht zurückerstattet wird.
Derzeit nehmen wir nur noch dann Neumitglieder auf, wenn dies in Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung notwendig wird.
Unsere Genossenschaft zählt derzeit etwa 4.000 eingetragene Mitglieder. Wenn Sie durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung der Genossenschaft beitreten, sind die gezeichneten Anteile sofort einzubezahlen. Die von der Genossenschaft erwirtschafteten Überschüsse werden nicht als wirtschaftlicher Gewinn betrachtet, sondern fließen zum einen in die Wohnungsbewirtschaftung zurück und ermöglichen die Dividendenausschüttung an die Mitglieder.
Die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft beträgt 3 Monate zum Schluss eines Geschäftsjahres.
Eine große Anzahl von Mitgliedern wohnt bereits Jahrzehnte in unserer Genossenschaft. Die Treue dieser Mitglieder freut uns besonders.
620,- Euro (4 Anteile) bei der Aufnahme als Mitglied
155,- Euro einmaliges Eintrittsgeld
3 Monate Kündigungsfrist zum Schluss eines Geschäftsjahres