Unter Instandhaltung sind vorbeugende Maßnahmen zu verstehen, die den bestehenden ordnungsgemäßen Zustand aufrechterhalten bzw. drohende Schäden von vornherein unterbinden. Davon unterscheidet sich die Instandsetzung. Sie besagt, dass ein ordnungswidriger Zustand in einen ordnungsgemäßen zu überführen ist. Die Genossenschaft überprüft die Mietsache in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand. Im Nutzungsvertrag kann jedoch vereinbart werden, dass der Wohnungsnutzer die Schönheitsreparaturen übernimmt. Siehe auch „Schönheitsreparaturen„.
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