Die Vorauszahlung für die Betriebs- und Heizkosten werden monatlich zusammen mit der Grundnutzungsgebühr für Ihre Wohnung erhoben und gezahlt. Die jährlichen aufgelaufenen Vorauszahlungen (12 x Betrag) sollen möglichst die anfallenden jährlichen Betriebs- und Heizkosten für die angemietete Wohnung decken, so dass der Mieter möglichst geringe Nachzahlungsbeträge mit der Jahresabrechnung zu zahlen hat. Daher ist es auch von Zeit zu Zeit notwendig, die Vorauszahlungen an die gestiegenen laufenden Kosten für die Wohnung anzupassen.