FAQ

Vorauszahlung (Betriebskosten)

Die Vorauszahlung für die Betriebs- und Heizkosten werden monatlich zusammen mit der Grundnutzungsgebühr für Ihre Wohnung erhoben und gezahlt. Die jährlichen aufgelaufenen Vorauszahlungen (12 x Betrag) sollen möglichst die anfallenden jährlichen Betriebs- und Heizkosten für die angemietete Wohnung decken, so dass der Mieter möglichst geringe Nachzahlungsbeträge mit der Jahresabrechnung zu zahlen hat. Daher ist es auch von Zeit zu Zeit notwendig, die Vorauszahlungen an die gestiegenen laufenden Kosten für die Wohnung anzupassen.

So finden Sie uns

Klicken Sie auf OK, um den Inhalt von Google Maps nachzuladen. Es wird eine Verbindung zum Google Maps Server hergestellt, weitere Informationen zu den von Google Maps erhobenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mehr erfahren

Karte laden