Für Ungezieferbekämpfung in Mietwohnungen anfallende Kosten, sind nach der Betriebskostenverordnung umlagefähig. Über einen Ungezieferbefall hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren. Unterlässt er dies und das Ungeziefer verbreitet sich im ganzen Haus, macht er sich schadenersatzpflichtig. Die Bekämpfung von Ungeziefer muss unbedingt fachgerecht erfolgen.