Sofern ein, mit der Genossenschaft im Dauernutzungsverhältnis stehendes Mitglied verstirbt, kann der Ehegatte des verstorbenen Mitgliedes die Mitgliedschaft durch die Umschreibung erwerben. In diesem Sonderfall ist kein Eintrittsgeld zu zahlen. Ist der verwitwete Teil Mitglied geworden, so wird auch der Dauernutzungsvertrag im direkten Zusammenhang auf den neuen Vertragspartner umgeschrieben. Hier benötigt die Genossenschaft eine Sterbeurkunde des Mieters.
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