FAQ

Übertragung der Mitgliedschaft

Ein wohnungsloses Mitglied kann mit Zustimmung der Genossenschaft seine Mitgliedschaft auf einen nahen Verwandten übertragen. Zur Übertragung vereinbart das ausscheidende Mitglied mit dem empfangenden Mitglied einen Gesprächstermin in den Geschäftsräumen der Genossenschaft. Die Mitgliedschaft des übertragenden Mitgliedes endet unverzüglich mit der Zustimmung durch die Genossenschaft. Der Dividendenanspruch entfällt zur gleichen Zeit.

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