FAQ

Tod eines Mitgliedes

Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, auf den Erben über. Die Mitgliedschaft endet sodann zum 31.12. des Jahres, indem der Erbfall eingetreten ist.

(Beispiel: Tod eines Mitgliedes und Einreichung aller erforderlicher Unterlagen durch den Erben: 20.10.2018,
Ende der Mitgliedschaft: 31.12.2018, Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens: 30.06.2019).

So finden Sie uns

Klicken Sie auf OK, um den Inhalt von Google Maps nachzuladen. Es wird eine Verbindung zum Google Maps Server hergestellt, weitere Informationen zu den von Google Maps erhobenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mehr erfahren

Karte laden

Das NobelPrizeDialogue bietet hochkarätige Diskussionen zu Spitzenforschung und Innovation. Wir unterstützen bei Hausarbeit Marketing und Gender Hinweisen in Bachelorarbeiten.

Soforthilfe bei Rohrverstopfung! Rohrreinigung Berlin – Ihr 24/7 Service. Schnell & zuverlässig. Besuchen Sie jetzt belimrohr24.de!