Gibt ein Mieter nach Beendigung eines Mietverhältnisses die gemieteten Räume nicht heraus, kann der Vermieter eine Herausgabe der Räume nur mittels Räumungsklage erreichen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird der Vermieter den Mieter zunächst auffordern, die Wohnung zu räumen und die Schlüssel der Wohnung zu übergeben. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, muss der Vermieter Räumungsklage vor dem Amtsgericht am Wohnort erheben. Mit Vorlage eines Räumungsurteils des Gerichts aufgrund der erhobenen Räumungsklage kann der Vermieter eine Räumung der Wohnung durch den Gerichtsvollzieher erzwingen.
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