Mit Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung in geräumten Zustand an den Vermieter zu übergeben. Geschieht dies trotz wirksamer Beendigung des Mietverhältnisses nicht, so hat der Vermieter die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht Räumungsklage zu erheben.
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