FAQ

Musik in der Wohnung

Der Mieter darf in seiner Wohnung musizieren, Musik hören und fernsehen. Allerdings darf er hierdurch andere Mitbewohner nicht stören. Dies gilt insbesondere während der Ruhezeiten (13.00 bis 15.00 Uhr und 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr). In den Ruhezeiten ist auf jeden Fall Zimmerlautstärke einzuhalten. Prinzipiell gilt für das Musizieren das gleiche wie für alle anderen Geräusch- und Lärmquellen im Haus, wie z.B. für Fernsehen, CD- oder DVD-Spieler.

Ruhezeiten

13.00 bis 15.00 Uhr und 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr

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