Um Modernisierungsarbeiten handelt es sich bei Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie bzw. Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums. Diese Maßnahmen müssen Mieter grundsätzlich dulden. Plant der Vermieter nach abgeschlossener Modernisierungsmaßnahme eine Mietanpassung, so hat dieser den Mieter vorher hierüber zu informieren. Sodann können 11% der reinen Modernisierungskosten auf den Mieter umgelegt werden.
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