Die Mitgliederversammlung (ab einer gewissen Mitgliederanzahl Vertreterversammlung) ist das oberste Beschlussorgan einer Genossenschaft. Diese findet in der Regel jährlich statt. Unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile verfügt jedes Mitglied / jeder Vertreter über 1 Stimme. Hier wird unter anderem über die Verwendung des Jahresüberschusses (z. B. Dividendenzahlung) Beschluss gefasst.
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