FAQ

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung (ab einer gewissen Mitgliederanzahl Vertreterversammlung) ist das oberste Beschlussorgan einer Genossenschaft. Diese findet in der Regel jährlich statt. Unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile verfügt jedes Mitglied / jeder Vertreter über 1 Stimme. Hier wird unter anderem über die Verwendung des Jahresüberschusses (z. B. Dividendenzahlung) Beschluss gefasst.

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