Ein Mitglied kann durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigungsfrist beträgt derzeit 3 Monate zum Schluss eines Geschäftsjahres. Das Auseinandersetzungsguthaben wird sodann in der Regel nach der Mitgliederversammlung (Mitte des Folgejahres) ausgezahlt.
Beispiel:
Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, auf den Erben über. Die Mitgliedschaft endet sodann zum 31.12. des Jahres, indem der Erbfall eingetreten ist.
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