Die laufende Instandhaltung der Wohnung obliegt nach dem Gesetz grundsätzlich der Genossenschaft. Die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht könnte jedoch teilweise durch Nutzungsvertrag dem Wohnungsnutzer auferlegt werden. So wird häufig im Nutzungsvertrag von anderen Vermietern geregelt, dass der Nutzer die Kosten für „kleinere Instandsetzungen“ bzw. zur „Beseitigung von Bagatellschäden“ in einem bestimmten Kostenrahmen trägt. Dies ist bei uns nicht der Fall. Jedoch bitten wir Sie, kleinere Handgriffe selbst zu erledigen und somit dazu beizutragen, Kosten einzusparen.