FAQ

Kaution

Es ist üblich, dass Vermieter bei Mietbeginn zur teilweisen Absicherung von Ansprüchen die Zahlung einer Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution ist gesetzlich begrenzt auf die Summe von drei Nettomonatsmieten. Die Kaution wird getrennt von unserem Vermögen angelegt. In angemessener Frist nach Ende des Mietverhältnisses wird die Kaution einschließlich erzielter Zinsen an Sie ausgezahlt, sofern es keine Gegenansprüche gibt (z. B. offene Mietforderungen oder Kosten für unterlassene Schönheitsreparaturen).

So finden Sie uns

Klicken Sie auf OK, um den Inhalt von Google Maps nachzuladen. Es wird eine Verbindung zum Google Maps Server hergestellt, weitere Informationen zu den von Google Maps erhobenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mehr erfahren

Karte laden

Das NobelPrizeDialogue bietet hochkarätige Diskussionen zu Spitzenforschung und Innovation. Wir unterstützen bei Hausarbeit Marketing und Gender Hinweisen in Bachelorarbeiten.

Soforthilfe bei Rohrverstopfung! Rohrreinigung Berlin – Ihr 24/7 Service. Schnell & zuverlässig. Besuchen Sie jetzt belimrohr24.de!