Es ist üblich, dass Vermieter bei Mietbeginn zur teilweisen Absicherung von Ansprüchen die Zahlung einer Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution ist gesetzlich begrenzt auf die Summe von drei Nettomonatsmieten. Die Kaution wird getrennt von unserem Vermögen angelegt. In angemessener Frist nach Ende des Mietverhältnisses wird die Kaution einschließlich erzielter Zinsen an Sie ausgezahlt, sofern es keine Gegenansprüche gibt (z. B. offene Mietforderungen oder Kosten für unterlassene Schönheitsreparaturen).
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