FAQ

Heiz- und Warmwasserkosten

Gesetzliche Grundlage für die Erfassung und Abrechnung der Kosten für Zentralheizung und Warmwasser ist die Heizkostenverordnung. Diese sieht u. a. vor, dass an allen Heizkörpern Geräte zur Wärmeerfassung angebracht sein müssen, damit die Kosten gerechter verteilt werden können und ein finanzieller Anreiz zur Einsparung von Heizenergie besteht. Die anfallenden Heiz- und Warmwasserkosten werden in unserer Genossenschaft in der Regel zu 50% „verbrauchsabhängig“ und zu 50 % „verbrauchsunabhängig“ abgerechnet. Bei dem „verbrauchsabhängig“ abgerechneten Anteil zahlt der Wohnungsnutzer das, was er tatsächlich verbraucht hat; die Größe seiner Wohnung spielt hierbei keine Rolle. Bei der „verbrauchsunabhängigen“ Abrechnung werden die Kosten entsprechend dem Anteil seiner Wohnfläche zugeordnet.

Was kann zum Beispiel zu den Heizkosten gehören?

  • die Kosten für Brennstoffe (Gas. Öl- oder Fernwärme),
  • die Stromkosten,
  • die Bedienungskosten,
  • die Aufwendungen für die regelmäßige Überprüfung der Betriebsbereitschaft und -sicherheit der Anlage und ihre Einstellung durch einen Fachmann,
  • die notwendige Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes der Heizung,
  • die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgeschriebenen Messungen,
  • die Verbrauchserfassung
  • die Berechnung und Aufteilung auf die einzelnen Mieter.

Wer mit Fernwärme versorgt wird, muss außer den Kosten für die Lieferung (Grund-, Arbeits- und Verrechnungspreis) anteilig auch die Kosten des Betriebs der dazugehörigen Hausanlagen mitbezahlen.

Was kann zum Beispiel zu den Warmwasserkosten gehören? Die Kosten für die Wassererwärmung entsprechen denen bei den Heizkosten. Neben den Verbrauchskosten zählen dazu die Grundgebühren und die Zählermiete, die Kosten für eventuelle Zwischenzähler sowie den Betrieb einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage (Pumpen etc.) und einer Wasseraufbereitungsanlage, einschließlich der dafür benötigten Aufbereitungsstoffe.

Übrigens, die Kosten für Kaltwasser werden über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet.

An dieser Stelle erhalten Sie noch ein paar Tipps zur Verringerung der Heizkosten:

Thermostatventile an Ihren Heizkörpern verhindern, dass Ihre Wohnung überheizt wird. Sie erkennen die jeweilige Zimmertemperatur und heizen jeden Raum ganz gezielt. Wir empfehlen zunächst die Stufe 3 bis 4. Ist Ihnen das zu kalt oder warm, regulieren Sie das Thermostatventil in kleinen Schritten.

Übrigens: Sie sparen mehr Energie, wenn Sie den Thermostat beim Verlassen der Wohnung auf 1 oder 2 drehen, anstatt ganz auszuschalten.

Der richtige Dreh:

  • Drehen Sie das Ventil auf „Frostsicherung“, wenn die Wohnung per „Stoßlüftung“ mehrmals am Tag gelüftet wird,
  • wenn Sie in den Urlaub fahren, drehen Sie die Ventile herunter,
  • wenn Sie tagsüber nicht in den Räumen sind,
  • wenn Sie schlafen gehen,
  • wenn Sie die Räume nicht nutzen.

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