Wird eine Garage oder ein Stellplatz gemietet, liegt natürlich grundsätzlich kein Wohnraummietverhältnis vor. Stattdessen lehnt sich das Garagenmietverhältnis an das Gewerberaummietrecht an. Dafür gibt es im BGB bestimmte Sondervorschriften. Die Bestimmungen für Wohnungsmiete gelten nicht.