Mit Aufnahme in die Genossenschaft wird ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 155,00 Euro fällig. Dieses Eintrittsgeld wird dem Geschäftsguthaben nicht gutgeschrieben. Demnach werden diese 155,00 Euro bei der Dividendenzahlung nicht berücksichtigt und nach dem Ausscheiden auch nicht zurückgezahlt.
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