FAQ

Dauernutzungsvertrag

Mit der Anmietung einer Genossenschaftswohnung erhalten Sie ein Dauernutzungsrecht an dieser Wohnung und somit eine hohe Mietsicherheit.

Der Dauernutzungsvertrag gleicht inhaltlich aber im Wesentlichen einem Mietvertrag, d.h. dort sind sämtliche Rechte und Pflichten des Nutzers/Mieters in Bezug auf Benutzung der Wohnung, auf Reparaturen, Nebenkosten etc. festgelegt. Unter anderem wird im Dauernutzungsvertrag auch ein monatliches Nutzungsentgelt vereinbart, das einer Miete entspricht.

Der Dauernutzungsvertrag bekräftigt darüber hinaus, dass das genossenschaftliche Nutzungsverhältnis auf Dauer anlegt ist und die Genossenschaft auf Kündigungen verzichtet, soweit das Mitglied seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Grundsätzlich bedarf es zur „Nutzung“ einer unserer Genossenschaftswohnungen der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Siehe auch Mitgliedschaft!

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