FAQ

Bodenbelag

Die freifinanzierten Wohnungen der Genossenschaft werden Ihnen in der Regel ohne Bodenbeläge angeboten, um jedem neuen Mieter hinsichtlich der Boden- und Wandgestaltung möglichst viel Freiheit zu lassen. Dabei ist die Verlegung von Laminat- und Parkettoberböden noch genehmigungspflichtig durch die Genossenschaft. Grundsätzlich kann man von der schriftlichen Genehmigung ausgehen, sofern die fachgerechte Verlegung gewährleistet ist. Insbesondere ist auf einen ausreichenden Trittschallschutz zu achten. Damit Ihre Nachbar-Mieter sich auch über Ihren Einzug freuen können, ist unter dem Laminat- bzw. Parkettboden ein ausreichender und schlüssiger Trittschallschutz durch vom Hersteller empfohlene Dämmunterlagen zu verlegen. Weiterhin gehört zur fachgerechten Verlegung ein ausreichender Abstand zwischen Parkett/Laminat und den aufsteigenden Wänden von mindestens 10 mm. Abschließend sind die neuen Fußleisten ausschließlich im Parkett- / Laminatboden zu befestigen, die Trennung zwischen Wänden und Fußleisten kann z.B. durch Filz- oder Moosgummistreifen erfolgen. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir die Verlegung von Bodenfliesen (Fliesen) nur in seltenen, wohnungsabhängigen, Ausnahmefällen genehmigen können. Bodenverfliesungen sind durch den Fliesenkleber fest mit dem Boden der Wohnung verbunden und stellen somit eine bauliche Veränderung dar. Weiterhin sind sie im Mietwohnungsbau hinsichtlich der Schallübertragung nicht unbedenklich. Abschließend ist auch der Fliesenbelag auf Verlangen der Genossenschaft wieder schadenfrei bei Auszug zu entfernen.

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