Das Anbringen von Balkonkästen außerhalb der Balkonbrüstung ist nur gestattet, wenn bauseitige bzw. genehmigte feste Verankerungen angebracht sind. In allen anderen Fällen dürfen Balkonkästen nur innenseitig angehängt werden, damit eine Gefährdung, z.B. durch einen herabfallenden Balkonkasten, ausgeschlossen ist. Beim Gießen von Blumen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunter läuft und auf die Fenster und Balkone andere Hausbewohner rinnt. Weiterhin stellen Sie bitte keine Blumentöpfe auf die Balkonbrüstung, auch wenn diese ggf. eine ausreichende Standfläche aufweist. Der nächste stärkere Sturm kann bereits das Herunterfallen bewirken. Diese Gefahr gilt es zu vermeiden.
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