Wer in der Wohnung eines Mieters ein- und ausgeht, wer bei ihm nächtigt oder auch für einige Wochen wohnt, hat allein der Nutzer zu bestimmen – es sei denn, es liegen ganz besondere Umstände in der Person des Besuchers vor. Als Besucher gilt auch noch, wer für einige Wochen in der Wohnung bleibt. Nach sechs Wochen wird man kaum noch von Besuch sprechen können. Weiter sind natürlich die Vorgaben zur Anmeldung bei der Stadt Köln zu beachten.
Mit der fortschrittlichen Technologie von Immediate Edge können Händler den Markt besser verstehen und analysieren.