Das Haus, in dem sich Ihre Wohnung befindet, ist gegen die üblichen Gefahren versichert. Für Sie als Mieter kommen ergänzend insbesondere folgende weitere Versicherungen in Betracht, welche Sie spätestens mit der Wohnungsanmietung unbedingt abschließen sollten:
a) Privat-Haftplichtversicherung: Die Privat-Haftplichtversicherung, welche Sie spätestens mit der Anmietung unbedingt abschließen sollten, tritt in der Regel dann ein, wenn der Versicherte Schäden an fremdem Eigentum herbeiführt. Dies gilt nicht für vorsätzliche Beschädigungen fremder Sachen. Hier ist zu beachten, dass manche Versicherer gemietete oder gepachtete Gegenstände hiervon ausschließen.
b) Hausratversicherung: Die Hausratversicherung versichert in der Regel Sachen des Haushaltes, die durch Brand, Einbruchdiebstahl (einschließlich des Versuches), Vandalismus bei Einbruch, Leitungswasser oder Sturm zu Schaden kommen. Fahrräder können hier mitversichert werden.