Die Maklerprovision (auch Courtage genannt), ist die Vergütung für eine erfolgreiche Tätigkeit des Maklers. Der Anspruch entsteht ausschließlich dann, wenn der mit der Einschaltung des Maklers erstrebte Erfolg eintritt. Bei der Vermittlung von Wohnungen zwecks Vermietung ist die Provision auf zwei Monatsmieten begrenzt. Die Anmietung unserer Wohnungen ist selbstverständlich provisionsfrei. Benutzen Sie dieses Geld lieber dazu, den Umzug zu bezahlen oder neue Möbel zu kaufen. Siehe auch „Makler„
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