Störender Lärm hat laut Hausordnung von 20 bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig zu unterbleiben. Das gilt auch für die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. In der übrigen Zeit sind vermeidbare störende Geräusche ebenfalls zu unterlassen. Grundsätzlich gilt: Wenn sich alle Wohnungsnutzer an diese Bestimmungen halten, klappt es auch mit dem Nachbarn. Und wenn nicht, reden Sie mit ihm, es war vielleicht keine böse Absicht.
13.00 bis 15.00 Uhr und 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr
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