FAQ

Kündigung der Wohnung durch die Erben eines verstorbenen Mieters

Mietverhältnisse enden nicht automatisch mit dem Tod einer der Vertragsparteien, sondern gehen zunächst auf deren Rechtsnachfolger über. Im Falle des Todes des Mieters kann sowohl dessen Erbe als auch der Vermieter binnen einer Bedenkzeit von einem Monat mit einer weiteren Frist von drei Monaten das Mietverhältnis außerordentlich kündigen. Wichtig ist in jedem Fall, dass alle Erben das Kündigungsschreiben unterschreiben (keine Kopien o. ä.). Grundsätzlich benötigt die Genossenschaft eine Sterbeurkunde des Mieters und, sofern Guthaben ausgezahlt werden sollen, einen entsprechenden Erbnachweis. Bei Fragen stimmen Sie bitte einen persönlichen Termin mit uns ab.

So finden Sie uns

Klicken Sie auf OK, um den Inhalt von Google Maps nachzuladen. Es wird eine Verbindung zum Google Maps Server hergestellt, weitere Informationen zu den von Google Maps erhobenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mehr erfahren

Karte laden

Das NobelPrizeDialogue bietet hochkarätige Diskussionen zu Spitzenforschung und Innovation. Wir unterstützen bei Hausarbeit Marketing und Gender Hinweisen in Bachelorarbeiten.

Soforthilfe bei Rohrverstopfung! Rohrreinigung Berlin – Ihr 24/7 Service. Schnell & zuverlässig. Besuchen Sie jetzt belimrohr24.de!