Im Gegensatz zum Mieter können Vermieter das Mietverhältnis nur kündigen, wenn sie ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses haben.
Beispielsweise:
Der Vermieter kann das Mietverhältnis auch fristlos kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht länger zuzumuten ist, beispielsweise wenn keine Miete gezahlt wird oder der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört.
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