FAQ

Kündigung der Wohnung durch den Vermieter

Im Gegensatz zum Mieter können Vermieter das Mietverhältnis nur kündigen, wenn sie ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses haben.

Beispielsweise:

  • der Vermieter will neuen Wohnraum schaffen
  • der Mieter verletzt seine vertraglichen Pflichten
  • es liegen Eigenbedarfsgründe vor. Anders als der Mieter muss sich der Vermieter an bestimmte Kündigungsfristen halten (bei Altverträgen teilweise bis 12 Monate)

Der Vermieter kann das Mietverhältnis auch fristlos kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht länger zuzumuten ist, beispielsweise wenn keine Miete gezahlt wird oder der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört.

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