FAQ

Kündigung der Wohnung durch den Mieter

Unter Einhaltung der in Ihrem Mietvertrag vereinbarten Frist (bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats) können Sie Ihr Mietverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Sie müssen dies schriftlich tun und sollten sich zu Ihrer Sicherheit die Kündigung schriftlich bestätigen lassen. Wichtig ist in jedem Fall, dass alle Mieter das Kündigungsschreiben der zu kündigenden Wohnung unterschreiben (keine Kopien o. ä.).

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