Unter Einhaltung der in Ihrem Mietvertrag vereinbarten Frist (bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats) können Sie Ihr Mietverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Sie müssen dies schriftlich tun und sollten sich zu Ihrer Sicherheit die Kündigung schriftlich bestätigen lassen. Wichtig ist in jedem Fall, dass alle Mieter das Kündigungsschreiben der zu kündigenden Wohnung unterschreiben (keine Kopien o. ä.).
Cookie-Einstellung
Bitte treffen Sie eine Auswahl. Weitere Informationen zu den Auswirkungen Ihrer Auswahl finden Sie unter Hilfe. Datenschutz | Impressum
Treffen Sie eine Auswahl um fortzufahren
Ihre Auswahl wurde gespeichert!
Weitere Informationen
Hilfe
Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Nachfolgend erhalten Sie eine Erläuterung der verschiedenen Optionen und ihrer Bedeutung.
Sie können Ihre Cookie-Einstellung jederzeit hier ändern: Datenschutz. Impressum
Zurück