Bei einer Mietanpassung ist die sog. Kappungsgrenze unbedingt zu beachten, da diese Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Erhöhung der Grundnutzungsgebühr ist. Kappungsgrenze bedeutet: Bei Mietanpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Grundnutzungsgebühr innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20% (in Köln z. Zt. 15%) erhöht werden – auch dann nicht, wenn der Mietspiegel eine höhere Miete ausweist. Erhöhungen des Nutzungsentgeltes wegen durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen erhöhen die Kappungsgrenze. Die Kappungsgrenze gilt nur in wenigen Ausnahmefällen nicht (z. B. Wegfall der öffentlichen Bindung).