FAQ

Kappungsgrenze

Bei einer Mietanpassung ist die sog. Kappungsgrenze unbedingt zu beachten, da diese Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Erhöhung der Grundnutzungsgebühr ist. Kappungsgrenze bedeutet: Bei Mietanpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Grundnutzungsgebühr innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20% (in Köln z. Zt. 15%) erhöht werden – auch dann nicht, wenn der Mietspiegel eine höhere Miete ausweist. Erhöhungen des Nutzungsentgeltes wegen durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen erhöhen die Kappungsgrenze. Die Kappungsgrenze gilt nur in wenigen Ausnahmefällen nicht (z. B. Wegfall der öffentlichen Bindung).

So finden Sie uns

Klicken Sie auf OK, um den Inhalt von Google Maps nachzuladen. Es wird eine Verbindung zum Google Maps Server hergestellt, weitere Informationen zu den von Google Maps erhobenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mehr erfahren

Karte laden