FAQ

Heizkostenverteiler

…sind Verbrauchserfassungsgeräte, die an solchen Heizkörpern befestigt werden, welche Bestandteil einer Zentralheizung, also einer Sammelheizung sind. Sie sollen den unterschiedlichen Heizgewohnheiten und dem so entstehenden unterschiedlichen Energieverbrauch der angeschlossenen Haushalte Rechnung tragen. Heizkostenverteiler werden in der Regel einmal jährlich von einem Ablesedienst abgelesen, sowie zusätzlich bei Mieterwechsel innerhalb des Hauses. Der Ablesedienst erstellt darüber hinaus mit den von der Wohnungsgesellschaft übermittelten Gesamtheizkosten sowie den abgelesenen Verbräuchen der beteiligten Haushalte – die Heizkostenabrechnung. Die Kölner Wohnungsgenossenschaft eG bevorzugt im Rahmen der Wohnungsmodernisierung den Einbau von Gas-Etagenheizungen, welche jeweils die Beheizung einer Wohnung ermöglichen. Hier werden keine Heizkostenverteiler benötigt, da der Verbrauch der jeweiligen Wohnung direkt über den wohnungseigenen Gaszähler erfolgt. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Mieter und dem Energielieferanten. Die Heizkostenverteiler der wenigen Zentralheizungen der Kölner Wohnungsgenossenschaft eG, sind in den vergangenen Jahren alle von dem vormals einfachen Verdunstprinzip auf digitale Erfassungsgeräte umgestellt worden, die per Funkübertragung abgelesen werden. Für die Heizkostenverteiler ist vom Mieter eine Gerätemiete zu entrichten. Diese wird im Rahmen der Heizkostenvorauszahlung für die jährliche Heizkostenabrechnung berücksichtigt.

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