Der Begriff des Hauswartes bzw. Hausmeisters, der haupt- oder nebenamtlich tätig sein kann, ist nicht einheitlich festgelegt. Das liegt in seinen verschiedenen Aufgaben begründet, die ihm unterschiedlich zugeordnet sein können. Er kann zum Beispiel für die technische Überwachung der Beleuchtung, Aufzüge, Pumpe, Heizung, Außenanlage etc. zuständig sein. Die Kosten des Hauswartes sind i.d. Regel umlagefähige Betriebskosten (wie z.B. Gartenpflege).
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